Umwelt/Verpackungsrichtlinie

Sehr geehrte Geschäftspartner,  
wir kommen unserer Verpflichtung zur Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften und der stetigen Verbesserung des Umweltschutzes mit Engagement und Motivation nach. Seit vielen Jahren reduzieren wir ständig unsere Umweltauswirkungen wie zum Beispiel Energie, Abfall oder Schadstoffe in der Produktion und in unseren Produkten.
Zur europäischen Verpackungsrichtline (Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle) und des gültigen deutschen Verpackungsgesetzes von 2017 (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG)), aktualisiert in 2021 möchten wir Sie wie folgt informieren:
Unseren einschlägigen Pflichten kommen wir nach, diese sind unter anderem:
Registrierungspflicht gem. § 9 VerpackG bei der so genannten Zentralen Stelle für Verpackungsregister (ZSVR);
Informationspflicht gem. § 15 (1) VerpackG; wir weisen in diesem Zusammenhang auf die Rückgabemöglichkeit oder eine optionale Sondervereinbarung mit Ihnen als Kunden hin.
Der Sinn und Zweck der oben genannten Maßnahmen dienen der erweiterten Umwelt- und Produktverantwortung, dem Streben nach Abfallreduktion und der Realisierung möglichst hoher Stoffkreisläufe, denen wir im Rahmen unserer Umweltpolitik gerne nachkommen.
Darüber hinaus übernehmen wir Umweltverantwortung bei den Verpackungen im Sinne der Abfallhierarchie „Vermeiden vor Vermindern vor Verwerten“, indem wir wo möglich Mehrwegsysteme einsetzen (z.B. EU-Paletten, Gitterboxen, Holzwechselrahmen).
 
Falls Sie weitere Umweltinformationen benötigen, sprechen Sie uns bitte gerne an.

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